Mediationsverfahren

In der Mediation gibt es einige wesentliche Grundsätze die nachfolgend exemplarisch aufgeführt sind:

Das Potenzial zum Umgang mit und zur
Lösung von Konflikten
ist bei den Parteien vorhanden

Der Mediator informiert beide Parteien
offen und vollständig über das Verfahren
Das Mediationsverfahren ist bestimmt
von der Selbstverantwortung und
Autonomie der Parteien
Der Mediator gewährleistet die
Freiwilligkeit der Teilnahme am Verfahren

Der Mediator nimmt Bedürfnisse und
Interessen beider Parteien gleichberechtigt auf und sichert Allparteilichkeit zu

Das Ergebnis und die Beendigung
des Verfahrens bestimmen
ausschließlich die Parteien
Der Mediator sorgt für ein faires Verfahren
und sichert Vertraulichkeit zu
Der Mediator weist auf Grenzen
seiner Kompetenz oder Allparteilichkeit hin

Viele Mediatoren haben sich verpflichtet, sich freiwillig an den von der Europäischen Union herausge-
gebenen Verhaltenskodex für Mediatoren zu halten.

   

Unterstützung  

Barrierefreie Sitzgelegenheiten

   
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