Mediationsverfahren
In der Mediation gibt es einige wesentliche Grundsätze die nachfolgend exemplarisch aufgeführt sind:
Das Potenzial zum Umgang mit und zur |
Der Mediator informiert beide Parteien offen und vollständig über das Verfahren |
Das Mediationsverfahren ist bestimmt von der Selbstverantwortung und Autonomie der Parteien |
Der Mediator gewährleistet die Freiwilligkeit der Teilnahme am Verfahren |
Der Mediator nimmt Bedürfnisse und |
Das Ergebnis und die Beendigung des Verfahrens bestimmen ausschließlich die Parteien |
Der Mediator sorgt für ein faires Verfahren und sichert Vertraulichkeit zu |
Der Mediator weist auf Grenzen seiner Kompetenz oder Allparteilichkeit hin |
Viele Mediatoren haben sich verpflichtet, sich freiwillig an den von der Europäischen Union herausge-
gebenen Verhaltenskodex für Mediatoren zu halten.